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Lernen im Betrieb

Die Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung findet in Deutschland mit einem breiten Instrumentarium auf allen drei Ebenen der beruflichen Bildung statt: Der Systemebene, der intermediären Ebene und der betrieblichen Ebene, wobei auch im Zusammenspiel zwischen den Ebenen Ausbildungsqualität gesichert wird. Die folgende Mehrebenengrafik vermittelt einen Überblick über dieses komplexe System der Qualitätssicherung in der betrieblichen Bildung im dualen System.

Lernen im Betrieb

Lernen im Betrieb

Bitte klicken Sie die einzelnen Ebenen und Begriffe an. Hinter den einzelnen Begriffen sind ausführliche Informationen hinterlegt, die unterhalb der Grafik angezeigt werden.

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© 2018 BIBB

Lernen in der beruflichen Schule

Exkurs: Lernen in der Berufsschule
Bei der dualen Ausbildung in Deutschland findet das Lernen im Betrieb und in der Berufsschule statt. Die Sicherung der Qualität am Lernort Schule wird im Folgenden kurz skizziert. Die Broschüre widmet sich jedoch vorranging den Mechanismen zur Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung.Die berufliche Bildung in der Bundesrepublik Deutschland trägt den Besonderheiten eines föderalen Systems Rechnung. Bedingt durch die Kulturhoheit der Länder liegt der Zuständigkeitsbereich des beruflichen Schulwesens bei den Bundesländern.Die vorrangige Aufgabe der Berufsschule ist die Vermittlung fachtheoretischer Kenntnisse für den jeweiligen Beruf. Darüber hinaus werden auch allgemeinbildende Fächer wie Fremdsprachen, Deutsch, Sport und Religion angeboten.Der Unterricht an beruflichen Schulen (....) weiterlesen im PDF

Lernen in außerbetrieblichen Lernorten

Die Ausbildung in den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder im Verbund
Wenn der Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte in den eigenen Ausbildungsstätten vermitteln kann, können Ausbildungsmaßnahmen in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) oder in einem Verbund mit anderen Partnern durchgeführt werden. Die ÜBS leisten eine ergänzende überbetriebliche Ausbildung für Betriebe, die aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken können. Dadurch kann die Ausbildungsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden. Neben dem BMBF fördert auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ÜBS. Träger von ÜBS sind in der Regel die Kammern und ihre Organisationen. Die Kammern können auch eigene ÜBS bauen. (...) weiterlesen im PDF

Lernortkooperation

Kooperation der Betriebe mit den Berufsschulen
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Lernorte bei der Durchführung der Ausbildung zusammenwirken (§ 2 Abs. 3 BBiG), allerdings ohne zu präzisieren, wie die Lernortkooperation zu gestalten ist. Diese Flexibilität ist darauf zurückzuführen, dass ein Bundesgesetz wegen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern keine verpflichtenden Regelungen für die beruflichen Schulen treffen kann. Diese verfügen über verschiedene Gestaltungsoptionen, die mit den Betrieben in der Region zu vereinbaren sind. (…) weiterlesen im PDF

Eignung des Ausbildungspersonals

Eignung des Ausbildungspersonals
Die Ausbildenden müssen persönlich geeignet sein. Als nicht geeignet gelten Personen, die Kinder oder Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder gegen das BBiG und die entsprechenden Vorschriften verstoßen haben (§ 29 BBiG). Es handelt sich um Personen, die wegen bestimmter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig verurteilt worden sind. Mit der persönlichen Eignung der Ausbildenden wird sichergestellt, dass deren moralischen Einstellungen und Wertorientierung nicht in Widerspruch zum Schutz der Jugendlichen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften stehen. Personen, die die Durchführung der Ausbildung oder die Jugendlichen selbst in Gefahr bringen können, werden ausgeschlossen. (….) weiterlesen im PDF

Ausbildungsvertrag

Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Schließung eines Ausbildungsvertrags und dessen Eintragung bei der zuständigen Stelle. Vertragspartner sind die Auszubildenden und die Ausbildenden. Ausbildende oder Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt. Davon zu unterscheiden sind diejenigen, die die Ausbildung praktisch durchführen. Das können Ausbildende selbst oder von ihnen beauftragte Ausbilderinnen und Ausbilder sein.Die Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden während der Ausbildung sind im BBiG verankert. Für die Dokumentation des Ausbildungsprozesses und dessen Qualität kommt dem Führen eines Ausbildungsnachweises eine besondere Rolle zu. (…) weiterlesen im PDF

Eignung der Ausbildungsstätte

Eignung des Ausbildungsbetriebs
Nicht jeder Betrieb darf ausbilden. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung müssen im Vorfeld geprüft werden. Ein Betrieb darf nur ausbilden, wenn sowohl das Ausbildungspersonal als auch die Ausbildungsstätte als geeignet gelten. Bei Bedarf kann die Ausbildung in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) oder im Verbund mit anderen Betrieben und Bildungsträgern durchgeführt werden. Der betriebliche Ausbildungsplan muss die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung in den jeweiligen Lernorten wiedergeben. Die Feststellung der Eignung und die Überwachung der stetigen Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegen im Verantwortungsbereich der zuständigen Kammer. (….) weiterlesen im PDF

Interessenvertretung

Interessenvertretung
Gibt es in einem Betrieb einen Betriebsrat, so überwacht er die Einhaltung von gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(§ 80 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Beschäftigt ein Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ihre Berufsausbildung absolvieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nach § 60 Betriebsverfassungsgesetz Jugend- und Ausbildungsvertretungen zu wählen.
Der Betriebsrat hat bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen (§ 96–98 BetrVG).
Er hat die Jugend- und (….) weiterlesen im PDF

Ausbildungsnachweis

Ausbildungsnachweis
Die Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB vom 9.10.2012 legt Regeln für das Führen von Ausbildungs-nachweisen vor. Durch diese Art von Dokumentation des Ausbildungsprozesses sind Auszubildende und Ausbildende zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten. Der zeitliche und
sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule wird dadurch nachvollziehbar und
nachweisbar für die Beteiligten und für die zuständige Stelle. Sofern die Pflicht zum Führen eines Ausbildungsnachweises explizit in der Ausbildungsordnung steht, ist dieser eine Zulassungsvoraussetzung
für die Abschlussprüfung (….) weiterlesen im PDF

Ausbildungsplan

Der betriebliche Ausbildungsplan
Der Ausbildungsablauf ist unter Zugrundelegung der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans so aufzugliedern, dass sowohl die zeitliche Folge als auch der sachliche Aufbau der Berufsausbildung ersichtlich werden. Der Ausbildungsplan berücksichtigt die betrieblichen Rahmenbedingungen sowie die individuellen Gegebenheiten. Sollten Teile der Ausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden, müssen diese so angeordnet sein, dass betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen sinnvoll ineinander greifen und aufeinander aufbauen.Der Bundesausschuss für Berufsbildung hat mit der Empfehlung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung vom 28.3.1972 (….) weiterlesen im PDF

Ausbildungsdauer

Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Eine frühzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sowie eine Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
sind nach Beantragung möglich, um den besonderen Voraussetzungen von begabten bzw. benachteiligten Auszubildenden Rechnung zu tragen. Die Entscheidung über die gestellten Anträge liegt im
Zuständigkeitsgebiet der Kammern und wird nach der Empfehlung des Hauptausschusses des
BIBB vom 27.6.2008 getroffen. (….) weiterlesen im PDF

Tripartistisches System

Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit der Sozialpartner
Für die berufliche Bildung und damit auch für ihre Qualität liegt die Regelungskompetenz grundsätzlich beim Staat, jedoch greift er nur sehr begrenzt in den betrieblichen Teil der Ausbildung ein. In der Berufsbildung ist die Beteiligung der Anspruchsgruppen besonders stark ausgeprägt. Die Art der Beteiligung ist rechtlich geregelt. Hier treffen das Engagement der Unternehmen in der Ausbildung, der staatlichen Regelungskompetenz, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Bedeutung wissenschaftlicher Expertise zusammen. Hinzu kommt, dass die Bundesländer das Hoheitsrecht über das Bildungswesen haben und deshalb den schulischen Teil der dualen Ausbildung regeln, während der Bund seine Kompetenz über den betrieblichen Teil ausübt. Hierfür bedarf es Kooperationsformen und Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei der Ordnung und Überwachung der Berufsbildung.
Im Kern des korporatistischen deutschen Models der Berufsbildung (....) weiterlesen im PDF

Wirtschafts- und Fachverbände

Wirtschafts- und Fachverbände
Auf intermediärer Ebene agieren viele Akteure, die eng mit dem regionalen oder branchenspezifischen Ausbildungsgeschehen verbunden sind. Es handelt sich hauptsächlich um Gewerkschaften, Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverbände. Durch ihre Umfragen, Stellungnahmen, Studien und weitere Maßnahmen zur Qualitätsförderung wirken sie bei der Systemgestaltung mit und nehmen ihre Rolle als Vermittler zwischen Ausbildungspraxis und Systemebene wahr. Neben den Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden sind die Kammern, vor allem die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern (HWK), eine tragende Säule bei der Organisierung von Wirtschaftsinteressen. (….) weiterlesen im PDF

Prüfungswesen

Organisation der Prüfungen
In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt mit dem Ziel, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit festzustellen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem Lehrstoff des Berufsschulunterrichts vertraut ist. Genauso wie die Ausbildungsinhalte werden die Prüfungsanforderungen standardisiert und stellen somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal des dualen Systems dar.
Von besonderer Bedeutung für die Qualitätssicherung im Prüfungswesen ist die Neutralität der Prüfer. Deshalb wird die Organisation der Prüfungen nicht von den Betrieben oder von den Berufsschulen übernommen, sondern den Kammern übertragen. Dennoch wird die Mitwirkung aller Interessengruppen gewährt: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschulen werden involviert. Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die Kammer in ihren Entscheidungen unabhängige Prüfungsausschüsse. (….) weiterlesen im PDF

Beratung und Überwachung durch die zuständigen Stellen

Beratung der Betriebe und der Auszubildenden
Die Kammern beschäftigen Ausbildungsberaterinnen oder Ausbildungsberater zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Berufsbildung. Die Beraterinnen und Berater sind in der Regel hauptberuflich tätig. Daneben können nebenberufliche und ehrenamtliche Ausbildungsberaterinnen oder Ausbildungsberater bestellt werden. Die Beraterinnen und Berater haben die Eignung als Ausbilderin bzw. Ausbilder zu erfüllen und eine mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen. Sie sind unter Angabe ihres Zuständigkeitsbereiches allen interessierten Kreisen bekanntzumachen.
Die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung (Vorgänger des Hauptausschusses des BIBB) vom 24.8.1973 definiert Grundsätze für die Beratung und Überwachung der Ausbildungsstätten durch Ausbildungsberaterinnen oder -berater. Diese erfüllen ihre Aufgaben durch Besuche der Ausbildungsstätten, regelmäßige Sprechzeiten, Einzel- oder Gruppenberatung und Informationsveranstaltungen für Ausbildende, Ausbilderinnen bzw. Ausbilder und Auszubildende. (….) weiterlesen im PDF

Berufsberatung und Unterstützung

Qualität durch Berufsberatung und Unterstützung
Bei der Auswahl einer Ausbildung werden Jugendliche durch Institutionen der Berufsberatung und durch Programme der Berufsorientierung unterstützt. Sie nehmen wichtige Funktionen bei der Berufsorientierung und bei der Förderung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz wahr und wirken hierüber auf die Qualität des Ausbildungsstandes.
Berufsberatung
Eine hohe Qualität der Ausbildung sowie später der Arbeitsleistungen hängt stark davon ab, dass sich Jugendliche für die Ausbildung entscheiden, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Neigungen sowie mit ihrer möglichen Verwendung in unterschiedlichen Berufen. Auf Systemebene können hierfür valide und unverzerrte Informationen erhoben und adressatengerecht aufbereitet und – in der Schulzeit beginnende – Beratungsangebote eröffnet werden. Sie können damit auch den Anstoß zu einer mit den Wahlmöglichkeiten immer anspruchsvolleren Orientierungssuche und Entscheidungsfindung geben sowie diesen Prozess dauerhaft begleiten. Es bedarf also des Zusammenspiels von gesicherten Fakten, der Art, sie zur Verfügung zu stellen, und einer persönlichen Ansprache, um eine angemessene Auseinandersetzung mit der eigenen Person und den Wahlmöglichkeiten anzustoßen und zu ermöglichen. (….) weiterlesen im PDF

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung zur Berufsbildung
Bei jeder verlässlichen Qualitätssicherung gilt es, kontinuierlich zu prüfen, ob aufgrund veränderter Rahmenbedingungen Modifikationen nötig sind. In diesem Sinne ist auch eine kontinuierliche Erforschung der Berufsbildung notwendig, um Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft und den daraus resultierenden Anpassungsbedarf für das Berufsbildungssystem rechtzeitig zu erkennen.
Die so gewonnenen Ergebnisse erlauben die Entwicklung evidenzbasierter Lösungen für die Herausforderungen im Bereich der betrieblichen Bildung im dualen System. Hierbei spielt das BIBB eine besondere Rolle. Die Berufsbildungsforschung gehört zu seinen gesetzlichen Aufgaben (§ 90 Abs. 2 BBiG). Zu diesen zählt die Klärung der Grundlagen von Berufsbildung, die Beobachtung nationaler, europäischer und internationaler Entwicklungen, die Ermittlung von Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung, die Vorbereitung der Berufsbildung im Hinblick auf geänderte Erfordernis se sowie die Förderung von Instrumenten und Verfahren der Berufsbildung und des Wissens- und Technologietransfers (§ 84 BBiG). (….) weiterlesen im PDF

Berichterstattung

Berichterstattung für die Berufsbildung
Um über den jeweiligen Zustand bzw. die jeweiligen Rahmenbedingungen für erreichbare Qualität der betrieblichen Bildung Kenntnis zu erhalten, ist eine regelmäßige Berichterstattung nötig. Im § 86 BBiG heißt es: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen. In dem Bericht sind Stand und voraussichtliche Weiterentwicklungen der Berufsbildung darzustellen. Erscheint die Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen als gefährdet, sollen in den Bericht Vorschläge für die Behebung aufgenommen werden.“
Für den Berufsbildungsbericht stellt das BIBB wesentliche Daten, Informationen und Analysen zur beruflichen Bildung bereit. 2009 veröffentlichte das BIBB erstmals den Datenreport zum Berufsbildungsbericht. Darin werden zentrale Indikatoren zur beruflichen Aus- und Weiterbildung dargestellt und Entwicklungen im Zeitverlauf aufgezeigt. Ergänzend werden jährlich wechselnde Schwerpunktthemen behandelt. (….) weiterlesen im PDF

Modernisierung von Ausbildungsordnungen

Entwicklung von Ausbildungsstandards
Die Ausbildungsordnungen und der Prozess ihrer Entwicklung sowie ihrer Revision bzw. Modernisierung stellen einen wesentlichen Eckpfeiler für die Festlegung und Sicherung von Qualitätsstandards dar. Das Grundprinzip ist dabei die Gliederung in einzelne Berufe. (….) weiterlesen im PDF

Tripartistisches System

Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit der Sozialpartner
Für die berufliche Bildung und damit auch für ihre Qualität liegt die Regelungskompetenz grundsätzlich beim Staat, jedoch greift er nur sehr begrenzt in den betrieblichen Teil der Ausbildung ein. In der Berufsbildung ist die Beteiligung der Anspruchsgruppen besonders stark ausgeprägt. Die Art der Beteiligung ist rechtlich geregelt. Hier treffen das Engagement der Unternehmen in der Ausbildung, der staatlichen Regelungskompetenz, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Bedeutung wissenschaftlicher Expertise zusammen. Hinzu kommt, dass die Bundesländer das Hoheitsrecht über das Bildungswesen haben und deshalb den schulischen Teil der dualen Ausbildung regeln, während der Bund seine Kompetenz über den betrieblichen Teil ausübt. Hierfür bedarf es Kooperationsformen und Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei der Ordnung und Überwachung der Berufsbildung.
Im Kern des korporatistischen deutschen Models der Berufsbildung (....) weiterlesen im PDF

Berufsprinzip

Ausbildungsordnungen und die berufliche Handlungsfähigkeit
Ausbildungsordnungen setzen auf der Basis des Berufsprinzips bundesweit geltende Mindeststandards für die Qualität der beruflichen Bildung. Gemäß § 1 Absatz 3 BBiG besteht das übergeordnete Ausbildungsziel darin, „berufliche Handlungsfähigkeit“ zu vermitteln: „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.“ (….) weiterlesen im PDF

rechtliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen, u.a.)

Rechtliche Grundlagen der Berufsbildung und der Qualitätssicherung
Das Ausbildungsgeschehen in Deutschland ist für Betriebe und Auszubildende nicht allein entsprechend ihren eigenen Interessen zu gestalten, sondern unterliegt vielfältigen Bestimmungen zu Ausbildungsinhalten, zum Prüfungswesen und zu Rechten und Pflichten der Beteiligten. Diese sichern die Qualität der Ausbildung. Eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf darf nach § 4 BBiG und § 25 HwO in Deutschland nur nach der geltenden Ausbildungsordnung erfolgen. (….) weiterlesen im PDF