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Über EQAVET

Die Mitglieder des EQAVET-Netzwerkes verständigten sich auf eine vertiefte Zusammenarbeit im Bereich "Qualitätssicherung und -entwicklung in der beruflichen Bildung". Erfahren Sie mehr ...

Der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) existiert seit 2009 (siehe Link „Homepage EQAVET“ auf der rechten Seite). Er geht auf eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates aus demselben Jahr zurück, die durch die 2020-Empfehlung zur beruflichen Bildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit abgelöst wurde (siehe unten).

EQAVET basiert auf einem Qualitätssicherungs- und -verbesserungszyklus (Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung/Revision) und einer Auswahl von Deskriptoren und Indikatoren, die für das Qualitätsmanagement sowohl auf der Ebene des Berufsbildungssystems als auch auf der Ebene der Berufsbildungsanbieter gelten.

Damit schreibt EQAVET kein bestimmtes Qualitätssicherungssystem oder -konzept vor, sondern bietet einen Rahmen gemeinsamer Grundsätze, indikativer Deskriptoren und Indikatoren, die bei der Bewertung und Verbesserung der Qualität von Berufsbildungssystemen und Berufsbildungsangeboten helfen können.

EQAVET steht auch für das gleichnamige Netzwerk, dem, neben der EU-Kommission (DG EMPL), mehr als 30 europäische Staaten, verschiedene europäische Sozialpartnerorganisationen, CEDEFOP und ETF angehören. Das derzeit in Brüssel ansässige EQAVET-Sekretariat verwaltet die Initiativen und Aktivitäten des Netzwerkes, das durch ein EQAVET-Steuerungskomitee beraten wird. Außerdem hatten sich die EQAVET-Mitglieder auf die Einrichtung von nationalen Referenzstellen (NRPs) geeinigt – DEQA-VET ist die am BIBB angesiedelte deutsche Referenzstelle.

Ratsempfehlung zur beruflichen Bildung sieht neue Arbeitsgrundlage für EQAVET vor

Zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft (1. Juli 2020) veröffentlichte die Kommission eine Aktualisierung der Kompetenzagenda von 2016. Darin wird die Förderung des Erwerbs arbeitsplatzrelevanter Kompetenzen als zentrales Mittel gesehen, mit dem der ökologische und digitale Wandel sowie die Erholung von den sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vorangetrieben werden sollen. Als eine von insgesamt zwölf Leitaktionen legte die Kommission zeitgleich einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, die vor dem Hintergrund der Pandemie auf eine Beschleunigung von Reformen in der Berufsbildung und eine Steigerung ihrer Resilienz dringt.

Diese übergeordnete „Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ wurde am 24. November 2020 von den Mitgliedsstaaten angenommen und ersetzt die EQAVET-Ratsempfehlung von 2009. Die Berufsbildungsempfehlung beschreibt, wie EQAVET zur Stärkung der Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden kann, und stellt den vollständigen EQAVET-Rahmen vor.

Die Relevanz von Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung wird unterstrichen

In Bezug auf EQAVET unterstreicht die Ratsempfehlung vom November 2020 die thematische Relevanz von Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung und den Stellenwert von EQAVET als Instrument. Das zeigt sich in der Einbindung folgender Punkte in die Empfehlung:

  1. Die Integration des modifizierten EQAVET-Qualitätssicherungsrahmens (Annex II).
  2. Die Darlegung der Aufgaben der Nationalen Referenzstellen (NRPs).
  3. Die Einführung der systematischen Nutzung von Peer Review-Verfahren auf Systemebene.

Modifizierter EQAVET-Qualitätssicherungsrahmen

Der im Anhang der Ratsempfehlung zur beruflichen Bildung aufgenommene modifizierte EQAVET-Qualitätssicherungsrahmen umfasst die berufliche Erst- und Weiterbildung in allen Lernumgebungen (schulisches und arbeitsbasiertes Lernen u.a.) und in sämtlichen Arten des Lernens (digitales Lernen, Präsenzlernen und integriertes Lernen). Er deckt zudem das Lernangebot sowohl öffentlicher als auch privater Anbieter ab und stützt sich auf gemeinsame Deskriptoren und Indikatoren für die Qualitätssicherung, die sich auf die System- und Anbieterebene beziehen.

Die Aufgaben der Nationalen Referenzpunkte (NRPs) 

Die so genannten National Reference Points (NRPs) sollen weiter alle relevanten Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene zusammenführen, um - laut Empfehlungstext -

  • konkrete Initiativen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EQAVET-Rahmens zu ergreifen;
  • ein breites Spektrum von Interessenträgern einschließlich Zentren der beruflichen Exzellenz zu informieren und zu mobilisieren, um zur Umsetzung des EQAVET‐Rahmens beizutragen;
  • die Selbstbewertung als ergänzendes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung zu unterstützen, um so die Erfolgsmessung und die Ermittlung von Bereichen mit Verbesserungsbedarf, unter anderem in Bezug auf die digitale Reife von Berufsbildungssystemen und -einrichtungen, zu ermöglichen;
  • sich aktiv in das Europäische Netz für Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung einzubringen;
  • eine aktualisierte Beschreibung der nationalen Qualitätssicherungsregelungen auf der Grundlage des EQAVET- Rahmens vorzulegen;
  • Peer-Reviews1 zur Qualitätssicherung auf EU-Ebene durchzuführen, um die Transparenz und Kohärenz der Qualitätssicherungsregelungen zu verbessern und das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken.

                                                    

1„Eine Peer-Review ist eine Form des wechselseitigen Lernens auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, die Verbesserung und die Transparenz der Qualitätssicherungsregelungen auf Systemebene, die nicht zu Akkreditierungsverfahren führen, auf der Grundlage einer vom Europäischen Netz für Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu entwickelnden spezifischen Methodik zu unterstützen.“ (Wortlaut)