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Kultusministerkonferenz (KMK)

Die Kultusministerkonferenz ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie beruht auf einem Übereinkommen der Länder. Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen in ganz Deutschland das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.

Die Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Kultusministerkonferenz. Für die Mehrzahl der Abgängerinnen und Abgänger aus den allgemein bildenden Schulen in Deutschland erfolgt die Eingliederung in das Arbeits- und Erwerbsleben über berufliche Bildungsangebote, vor allem im dualen System. Die Berufliche Bildung erfüllt damit nicht nur eine Qualifikationsfunktion, sondern vielmehr auch eine gesellschaftliche Integrationsfunktion.

Der Strukturwandel im Beschäftigungssystem und die damit einhergehenden Veränderungen der Anforderungsprofile qualifizierter Facharbeit haben gerade in den vergangenen Jahren zu einem Bedeutungszuwachs einer umfassenden beruflichen Bildung geführt. Dies reicht von der Erstausbildung über Angebote zur Weiterqualifizierung bis hin zu höher qualifizierenden Bildungsabschlüssen. Vor dem Hintergrund länderrechtlicher Zuständigkeiten für das berufliche Schulwesen sieht die Kultusministerkonferenz ihre Koordinierungsaufgabe darin, durch Rahmenvereinbarungen zu einer weitgehenden Übereinstimmung bei der Gestaltung beruflicher Bildung in ganz Deutschland beizutragen. Auf diese Weise wird einerseits die Transparenz der Abschlüsse für den Arbeitsmarkt erhöht, andererseits Mobilität und Flexibilität der sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befindlichen Jugendlichen und Erwachsenen gefördert.

Die Qualität und damit die Attraktivität des beruflichen Bildungssystems wird maßgeblich von zwei Kriterien geprägt. In der unmittelbaren Verwertbarkeit der erworbenen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt liegt die besondere Stärke des dualen Systems. Die Berufsbilder, Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen werden nach einem von allen Beteiligten anerkannten Verfahren fortlaufend modernisiert. Damit ist der jeweils aktuelle Qualifikationsbedarf in der beruflichen Ausbildung gewährleistet. Andererseits ermöglicht das berufliche Bildungssystem passgenaue Entwicklungswege für die individuelle Gestaltung von Bildungskarrieren. Es leistet damit einen Beitrag zur Ausschöpfung bisher noch nicht genutzter Bildungspotenziale.

(Quelle: Pressereferat der Kultusministerkonferenz in Bonn: Andreas Schmitz)