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EUROPASS
Die Transparenz und Vergleichbarkeit von Lern- und Berufserfahrungen spielen in einem sich entwickelnden europäischen Bildungsraum und Arbeitsmarkt eine immer wichtigere Rolle. Mit dem EUROPASS hat die Europäische Kommission ein Instrument geschaffen, das den europäischen Bürgerinnen und Bürgern hilft, ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen in klarer, einheitlicher und international verständlicher Form darzustellen.
Der Europass ist ein neuartiges Angebot und soll dem Einzelnen helfen,
- die eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen in klar verständlicher und allgemein nachvollziehbarer Form auszuweisen und zu präsentieren, und zwar europaweit (d.h. in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EFTA-/EWR-Staaten und in den Beitrittsländern);
- europaweit mobil zu sein.
Der Europass beinhaltet fünf Dokumente:
- zwei Dokumente, die Sie selbst ausfüllen können (den Europass-Lebenslauf und den Europass-Sprachenpass), sowie
- drei weitere Dokumente, die von den jeweils zuständigen Organisationen ausgefüllt und ausgestellt werden (die Europass-Zeugniserläuterung, den Europass-Diplomzusatz und den Europass Mobilitätsnachweis).
Eingeführt wurde der Europass durch die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen.
(Quelle: Nationale Agentur Bildung für Europa)
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