2008

Dritte Kopenhagen Folgekonferenz in Bordaux

EQR: Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

 

Dritte Kopenhagen Folgekonferenz in Bordeaux


Der nächste Schritt im Kopenhagen Prozess, der sich die Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung zum Ziel gesetzt hat, wurde in Bordeaux getan. Hier fand am 26. November 2008 die dritte Kopenhagen Folgekonferenz statt.

Im Bordeaux Kommuniqué wurden eine Bestandsaufnahme der bisherigen Fortschritte des Kopenhagen Prozesses vorgenommen sowie die Prioritäten für die Periode 2008 bis 2010 festgelegt. Diese können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Zu den wichtigsten Aktivitäten bis 2010 zählen die Umsetzung des europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) und des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF).
  • Als strategisches Ziel für den weiteren Verlauf des Prozesses wird die Stärkung der Verbindungen zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt definiert. Hier geht es vor allem darum, die Angebote in der beruflichen Aus- und Weiterbildung stärker mit der Nachfrage nach Arbeitskräften und Qualifikationen in Einklang zu bringen.
  • Im Hinblick auf das Thema Qualität in der Berufsbildung wird zukünftig die Förderung und Erweiterung der Kompetenzen von Lehrern/innen und Trainern/innen im Mittelpunkt stehen, wobei hier vor allem maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsangebote entwickelt werden sollen. Damit soll auch eine Steigerung der Attraktivität dieser Berufsbilder einhergehen. Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen insgesamt zu einer Modernisierung der Berufsbildungssysteme beitragen und das gegenseitige, länderübergreifende Vertrauen in die verschiedenen Systeme stärken.

(Quelle: arqa-vet.at)

 

EQR: Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen


Am 23. April 2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die Empfehlung zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) angenommen.

Der EQR verfolgt das Ziel, einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen. Dieser Rahmen umfasst die allgemeine Bildung, die Hochschulbildung sowie die berufliche Bildung und soll zu einer besseren Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der den Bürgern/innen ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen (z.B. Zeugnisse, Zertifikate etc.) führen.
Der EQR empfiehlt, dass jedes Qualifikationsniveau grundsätzlich auf verschiedenen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar sein soll. Damit sollen lebenslanges Lernen gefördert und die Beschäftigungsfähigkeit, Mobilität sowie soziale Integration von Arbeitskräften und Lernenden erhöht werden. Die Empfehlung soll auch die Brückenbildung zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen erleichtern.
Weder ersetzt noch definiert der EQR die nationalen Qualifikationssysteme und/oder Qualifikationen. Er beschreibt keine bestimmten Qualifikationen oder Einzelkompetenzen, sondern beschreibt die acht EQR -Niveaustufen mittels Deskriptoren für die drei Kategorien „Kenntnisse“, „Fertigkeiten“ und „Kompetenzen“ (s. Anhang II der Empfehlung).

Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, in Anlehnung an den EQR Nationale Qualifikationsrahmen zu entwickeln.

Den Mitgliedstaaten wird weiters empfohlen:

  • ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den EQR zu koppeln;
  • ggf. Maßnahmen zu erlassen, damit bis 2012 alle neuen Qualifikationsbescheinigungen, Diplome und Europass-Dokumente über die nationalen Qualifikationssysteme einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR enthalten;
  • bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen einen Ansatz zu verwenden, der auf Lernergebnissen beruht;
  • die in Anhang III des EQR dargelegten Grundsätze für die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und anzuwenden.

Diese Grundsätze, die sich auf die Hochschul- als auch auf die Berufsbildung erstrecken sollen, sind folgende:

  • Qualitätssicherungsstrategien und –verfahren sollten allen Niveaustufen des EQR zugrunde liegen;
  • die Qualitätssicherung sollte integraler Bestandteil der internen Verwaltung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sein;
  • die Qualitätssicherung sollte die regelmäßige Evaluierung von Einrichtungen und deren Programmen und Qualitätssicherungssystemen durch externe Prüforgane oder –stellen einschließen;
  • externe Prüforgane oder –stellen, die Qualitätssicherung durchführen, sollten selbst regelmäßig überprüft werden;
  • Qualitätssicherung sollte die Dimensionen Kontext, Input, Prozess und Output umfassen und den Schwerpunkt auf Output und Lernergebnisse legen.

Weiter enthält der zweite Teil von Anhang III eine Aufzählung von Elementen, die Qualitätssicherungssysteme beinhalten sollen (z. B. klare und messbare Ziele und Standards; angemessene Ressourcen; einheitliche Evaluierungsmethoden, die Selbstbewertung und externe Prüfung miteinander verbinden; Feedbackmechanismen und Verfahren zur Verbesserung; allgemein zugängliche Evaluierungsergebnisse etc.).

(Quelle: arqa-vet.at)

 
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