(Beginn des Inhalts [zu den inhaltlichen Zusatzinformationen Taste Z, zum Servicemenü Taste S, zum Menü Taste M])
Durch das Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführte Programme
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Es widmet sich nach § 90 Abs. 2 und 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der Forschung und der Entwicklung im Bereich der beruflichen Bildung und nimmt Dienstleistungs- und Beratungsfunktionen für Politik, Praxis und Wissenschaft wahr. Dabei untersteht das BIBB der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Finanzierung des BIBB wird gemäß § 96 Abs. 1 BBiG durch Zuschüsse des Bundes sichergestellt. Außerhalb des eigenen Haushalts bewirtschaftet das BIBB zudem Haushaltsmittel im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben und Umsetzung von verschiedenen Programmen, für die im Einzelplan des BMBF Haushaltsmittel vorgesehen sind. Beispielhaft erwähnt seien hier die Förderung von Modellversuchen und die Unterstützung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS), die nach § 90 Abs. 3 BBiG sogar eine Daueraufgabe darstellen. Andere im BIBB durchgeführten Programme sind dagegen grundsätzlich zeitlich befristet. Beim BIBB ist weiterhin die „Nationale Agentur für Europa“ (NA) eingerichtet, die insbesondere die Betreuung der EU-Bildungsprogramme LEONARDO und GRUNDTVIG übernimmt.
Darüber hinaus kann das BIBB gemäß § 90 Abs. 4 BBiG mit Zustimmung des BMBF auch mit Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Verträge zur Übernahme weiterer Aufgaben schließen. Hiervon hat beispielsweise Luxemburg Gebrauch gemacht und sich die Expertise des BIBB bei einer beabsichtigten Reform des Berufsbildungssektors gesichert.
(Ende des Inhalts [zu den inhaltlichen Zusatzinformationen Taste Z, zum Servicemenü Taste S, zum Menü Taste M])
(Beginn der inhaltlichen Zusatzinformationen [zum Inhalt Taste I, zum Servicemenü Taste S, zum Menü Taste M])












