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Bund
Definition nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) stellt die Grundlage für die berufliche Bildung in Deutschland dar. Siehe den Auszug unten.
Zu weiteren gesetzlichen Regelungen des Bundes:
Wesentliche Neuerungen seit Einführung des Berufsbildungsreformgesetzes sind die Anerkennung von zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnitten, die im Ausland absolviert werden, die Neufassung der Ermächtigungsnorm zum Erlass von Ausbildungsordnungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Modifizierung der Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit.
Weitere wichtige Gesetze für den Bereich der beruflichen Bildung sind die Handwerksordnung (HwO), die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
(Quelle: Ute Hippach-Schneider/ Martina Krause/ Christian Woll: Berufsbildung in Deutschland, Kurzbeschreibung, Cedefop Panorama series; Band 136, Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2007)
Auszug aus dem BBiG
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungs-vorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
(2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.
(3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
(4) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.
(5) Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
(Quelle: Berufsbildungsgesetz 2005)
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Links
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40 Jahre Berufsbildungsgesetz
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Die Reform der beruflichen Bildung: Zusammenstellung der Begründungen zu den Einzelvorschriften des BBiG (Auszug)
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Das BBiG aus Sicht des BMBF
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Rechtliches zur Ausbildung: Ausbildungsvergütung, Gesetze, Rechte und Pflichten
Dokumente
-
Ausbildungsvertragsmuster
[PDF - 7,74 MB](URL: http://www.deqa-vet.de/_media/PDF_allgemein/a12pr_ausbildungsvertragsmuster_deutsch.pdf)
Gesetze und Verordnungen
Grundgesetz für die Bundes-
republik Deutschland (GG)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwei-
tes Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabili-
tation und Teilhabe behinderter Menschen
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gesetz zum Schutz der Teil-
nehmer am Fernunterricht (FernUSG)
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
(AFBG)
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV, ab 1.4.2012 abgelöst durch AZAV)
Berufsausbildungsvorbereitungs- Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)
weitere Literatur
Gemeinsame Empfehlung der Kultusministerkonferenz, der Bundesanstalt für Arbeit und der Hochschulrektorenkon-
ferenz über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Studienberatung im Sekundarbereich II
In: Handbuch zur Berufswahl-
vorbereitung. Nürnberg: Bundesanstalt für Arbeit, 1992.


